Ein 48 Jahre alter verurteilter Sexualstraftäter darf nicht nach Thailand ausreisen. Die Behörden des Landes seien vom Bundeskriminalamt vor dem Mann gewarnt worden, teilte die Bundespolizei mit. Das Landgericht Mannheim verurteilte den Angeklagten im November 2019 wegen schweren Kindes-Missbrauchs zu vier Jahren Haft. Die Taten beging er in Asien. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis vor wenigen Wochen verfügte die Stadt Mannheim, dass sein Reisepass sichergestellt werden soll. Dem kam die Bundespolizei auf dem Flughafen Frankfurt nach. Die Kommune beschränkte den Geltungsbereich des Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik. Eine Reise ins Ausland ist dem Mann damit nicht mehr möglich. (mho/dpa)