Die Betreiber eines Mannheimer Schuhgeschäftes scheiterten vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit ihrem Eilantrag gegen die 2-G-Regelung im Einzelhandel. Die Forderung, nicht nur Genesenen und Geimpften als Kunden Zutritt zu gewähren, sei abgelehnt worden, weil die Infektionszahlen derzeit stark anstiegen, teilten die Mannheimer Richter mit und verwiesen auf entsprechende Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Filiale des bundesweit agierenden Schuh-Händlers argumentierte, im Einzelhandel komme es nur in geringem Umfang zu Infektionen. Zudem machte das Unternehmen geltend, dass Schuhgeschäfte der Grundversorgung der Bevölkerung dienten. Das sahen die Verwaltungsrichter nicht so. (mho/dpa)