Seit dem Start der Corona-Soforthilfen für Unternehmen hat der Betrug mit erschlichenen Subventionen in Baden-Württemberg massiv zugenommen. Hunderte Verdachtsfälle beschäftigen bereits die baden-württembergischen Behörden, der Schaden ist im vergangenen Jahr und im Vergleich zum Vorjahr geradezu explosionsartig gestiegen. Nach Angaben des Landesinnenministeriums wurden im Jahr 2019 noch 21 Fälle von Subventionsbetrug in Schadenshöhe von insgesamt 160 724 Euro registriert. Ein Jahr später waren es bereits 333 Fälle, die Höhe des Schadens wird mit mehr als 3,873 Millionen Euro angegeben – das ist das 24-fache des Werts im Jahr zuvor.
Zwar trennt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht die Fälle, die mit Corona zu tun haben, von anderen Betrugsfällen. «Es lässt sich aber sehr wohl die Aussage treffen, dass der deutliche Anstieg im Jahr 2020 durchaus auf den Missbrauch von Corona-Soforthilfen zurückzuführen ist», sagt ein Ministeriumssprecher in Stuttgart. Der Trend bleibt ungebremst: «Für das aktuelle Jahr 2021 lässt sich im Bereich des Subventionsbetrugs ein weiterer Anstieg sowohl bei den Fällen als auch beim Schaden feststellen», sagt der Sprecher. Allerdings kommen Betrüger nur selten unentdeckt davon: Im vergangenen Jahr wurden 97 Prozent der Fälle aufgeklärt.
«Die Corona-Pandemie kriminell auszunutzen, ist überhaupt nicht in Ordnung, dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung», warnt Innenminister Thomas Strobl (CDU). «Wer hier betrügt, begeht eine Straftat an allen ehrlichen Steuerzahlern.»
Nach früheren Angaben des Justizministeriums haben Ermittler in Baden-Württemberg allein zwischen April 2020 und Ende Februar 2021 rund 798 Verfahren wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen eingeleitet. Beispielhaft dafür steht ein Fall, der von Dienstag (9.30 Uhr) an vor dem Landgericht Mannheim verhandelt wird. Ein angeklagter Unternehmer soll im April eine Soforthilfe des Bundes in Höhe von 9000 Euro beantragt und angegeben haben, er betreibe ein Unternehmen für Klimatechnik in Weinheim. Das war allerdings nach Angaben des Gerichts zu keinem Zeitpunkt der Fall, dennoch wurde die beantragte Summe ausgezahlt. Die Masche soll der Mann wiederholt unter anderem auch in Hessen angewandt haben, bevor er aufflog.
Nach Angaben des Justizministeriums handelt es sich auch um Subventionsbetrug, wenn tatsächlich kein Geld gezahlt wurde und damit auch kein Schaden entstanden ist – zum Beispiel wenn der Betrug vor der Auszahlung bemerkt wird. Bei den Taten lassen sich unterschiedliche Vorgehensweisen unterscheiden. Die Betrüger gingen zum Beispiel so vor, dass sie im Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens Soforthilfe beantragten und das Geld dann umlenkten. Oder, und das sei die weit überwiegende Mehrzahl der Fälle, ein Antragsteller wie der in Mannheim angeklagte mutmaßliche Betrüger mache falsche Angaben, um unberechtigt Hilfen zu kassieren. (dpa/lsw/asc)