Fr, 08.09.2023 , 14:56 Uhr

Mannheim: Sauerstoffgerät ausgeschaltet - Was geschah in Mannheimer Klinik?

Ein Sauerstoffgerät steht im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Landgericht Mannheim: Es geht um die Frage, ob eine Seniorin das Gerät der Bettnachbarin im Mannheimer Theresienkrankenhaus ausgeschaltet hat, um in Ruhe schlafen zu können. Beim Auftakt der Verhandlung am Freitag äußerte sich die Angeklagte zunächst nicht zur Sache. Die Anklage wirft der 73-jährigen Türkin versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Die Mitpatientin der Angeklagten – eine damals 79 Jahre alte Frau, die mittlerweile gestorben ist – war bei der angeklagten Tat Ende November 2022 wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes und einer Corona-Erkrankung auf das Gerät angewiesen. Die Angeklagte soll zuvor schon einmal das Sauerstoffgerät abgeschaltet haben. Danach hätten die Mitarbeiter der Klinik sie darauf hingewiesen, dass dies ihre Bettnachbarin in Lebensgefahr bringe.

Das Opfer erlitt laut der Staatsanwaltschaft eine schwere Atemstörung – eine sogenannte Schnappatmung – woraufhin sie auf die Intensivstation verlegt werden musste. Die 79-Jährige starb gut zweieinhalb Wochen später an Multiorganversagen – wobei das Abschalten des Geräts dafür nicht die Ursache gewesen sein soll.

Die Angeklagte betrat den Gerichtssaal mit einem roten Ordner vor dem Gesicht. Die Frau mit tiefen Augenringen sitzt in Untersuchungshaft. Eine Übersetzerin half ihr, das vor Gericht Gesagte zu verstehen. Sie sei Witwe, 1950 geboren, sagte die Angeklagte. Wann genau? Das wisse sie nicht. Zur Sache schweigt die Frau.

Dafür berichtete ihr Anwalt von ihrem Leben. Er zeichnete das Bild einer gebrochenen Frau. In der Türkei geboren, die Eltern Bauern. Ein Leben in einfachen Verhältnissen. Sie habe im Haushalt helfen müssen, habe weder Kindergarten noch Schule besucht. Schon als Jugendliche sei sie verheiratet gewesen. Ihr Mann zog Anfang der Siebziger als Gastarbeiter nach Deutschland, sie kam später mit den Kindern nach. Er arbeitete auf dem Bau, sie ging putzen. Sie trennte sich von ihm nach körperlicher Gewalt und Untreue, so der Anwalt. Als der Mann starb, habe sie das trotz der schwierigen Ehe mitgenommen. Zuletzt habe sie von Sozialhilfe in einer Ein-Zimmer-Wohnung in Mannheim gelebt. Sie sei einsam gewesen, habe tagelang ihre Wände angeschaut und Schlafprobleme gehabt.

Um ihr Schlafbedürfnis geht es auch im Prozess. Eine Krankenschwester sagte aus, die Angeklagte habe ein großes Ruhebedürfnis gehabt. Sie habe schlafen wollen. Weil es ihrer Mitpatientin schlecht ging, sei das aber schwierig gewesen. Das Opfer habe sich im Laufe des Tages immer wieder selbst die Sauerstoffzufuhr abgemacht. Sicher 20 Mal sei die Schwester deshalb ins Zimmer gekommen, weil es dadurch einen sehr lauten Alarm gegeben habe, der auf der Station selbst durch die geschlossene Zimmertür gut hörbar gewesen sei.

Ob die Angeklagte an jenem Abend wirklich den Schalter des Sauerstoffgeräts umgelegt und damit das Gerät ausgestellt hat, blieb zunächst unklar. Vor Gericht wurde unter anderem erörtert, inwiefern die Frau die Warnung der Krankenschwester aufgrund einer möglichen Sprachbarriere überhaupt verstanden hatte. Und ob sie körperlich in der Lage gewesen wäre, das Gerät abzustellen.

Sechs weitere Verhandlungstermine sind angesetzt. Ein Urteil könnte am 5. Oktober gesprochen werden. (dpa)

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