Mannheim/Heidelberg. Nach dem Messerangriff mit mehreren Schwerverletzten und einem getöteten Polizisten hat der Rhein-Neckar-Kreis über eine Entschädigung für Opfer informiert. Viele Menschen habe der Angriff fassungslos gemacht und traumatisiert zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung. Betroffene können sich an das Versorgungsamt im Landratsamt wenden, das auch für die Stadt Mannheim zuständig ist, hieß es weiter.
Menschen, die Opfer eines vorsätzlichen, tätlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden sind und hierdurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben beziehungsweise Personen, die in Folge des Miterlebens der Tat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen nach dem Sozialgesetzbuch auf Antrag Leistungen erhalten.
Um psychische Folgen zu vermeiden, sei es nach Angaben des Kreises notwendig, schnell über das Erlebte mit Ärzten sprechen zu können, die auf die Bewältigung eines Traumas spezialisiert sind. Auch hier biete das Versorgungsamt Betroffenen im Rahmen der sogenannten Schnellen Hilfen Unterstützung an.
Das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwetzingen ist auf die schnellen Hilfen als Trauma-Ambulanz spezialisiert. Betroffene können unter der Rufnummer 06202 848020 oder per E-Mail (ambulanz@zfpg-schwetzingen.de) einen Termin vereinbaren. (dls)