Karlsruhe/Mannheim. Das Regierungspräsidium hat die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim für gültig erklärt und Einsprüche abgewiesen. Wie das Präsidium mitteilte, sei dies das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist hätten zwei Wahlberechtigte Einsprüche gegen die Neuwahl am 9. Juli 2023 erhoben. Ein Einspruch sei wieder zurückgenommen worden, die Einspruchsgründe des anderen Wahlberechtigten habe das Regierungspräsidium Karlsruhe als unzulässig und als unbegründet zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung könne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung sei demnach noch nicht bestandskräftig. (dls)