Mannheim. Beim 30-jährigen Jubiläum des Technofestivals Time Warp in Mannheim ist die Polizei mit etwa 200 Polizisten rund um das Veranstaltungsgelände sowie auf den Anfahrtsrouten im Einsatz gewesen. Wie die Beamten mitteilten, kontrollierten sie an dem gesamten Wochenende insgesamt 655 Fahrzeuge und 1 632 Personen. In der Bilanz erfassten die eingesetzten Beamten 449 Strafanzeigen. Davon erwarten 381 Personen eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die eingesetzten Beamten stellten unterschiedlichste Betäubungsmittel sicher. Hierbei handelt es sich um Cannabis-Produkte, Kokain, Heroin, Amphetamin und Methamphetamin/Crystal sowie LSD und XTC. Der überwiegende Anteil der sichergestellten Drogen sei auf mehrere Kleinmengen zurückzuführen. Deutlich sei gewesen, dass bei der diesjährigen Veranstaltung ein höherer Anteil chemischer Drogen festgestellt wurde. Insbesondere erhöhte sich der Besitz von LSD und XTC im Vergleich zu den Vorjahren.
In Relation mit der Besucherzahl müssen sich nach Polizeiangaben nur wenige Verkehrsteilnehmer für eine Straftat beziehungsweise Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr verantworten. Den Fahrern wurde im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt.
An der Veranstaltung nahmen insgesamt etwa 27 000 Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet und weiterhin aus insgesamt 80 verschiedenen Ländern teil. In ihrem Höhepunkt erreichte die Anzahl der Besucher auf dem Maimarktgelände etwa 17 000 Personen.
Auf dem Gelände war wieder eine Polizeisonderwache eingerichtet, die während der gesamten Veranstaltung durchgängig besetzt war. Durch mobil und stationär eingesetzte Kräfte der Verkehrspolizei wurden an- und abreisende Gäste kontrolliert. Weiterhin wurden verdächtige Personen auf dem Veranstaltungsgelände, wie auch im näheren örtlichen Umfeld um das Maimarktgelände kontrolliert.
Über eine speziell eingerichtete Hotline des Veranstalters gingen mehrere Beschwerden wegen Lärmbelästigung ein. Trotz der durchgeführten Messungen durch einen beauftragten Ingenieur konnte kein Grund zur Beanstandung festgestellt werden, teilten die Beamten weiter mit. (pol/dls)