Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Nicolas Löbel hat den Prozess um die sogenannte Miet-Affäre verloren. Wie das Amtsgericht Mannheim mitteilt, wurde der Klage des Mieters gegen die fristlose Kündigung stattgegeben. Das bedeutet unter anderem, dass Löbel die Wohnung nach Ablauf des Vertrages mit den aktuellen Bewohnern nicht ohne den Kläger zu informieren erneut vermieten darf. Zudem muss Löbel für den Schaden aufkommen, der durch die unrechtmäßige Kündigung und den Umzug entstanden ist. Auch eine Schmerzensgeldzahlung sei möglich, so das Gericht. Löbel hatte dem Mann, der zuvor 30 Jahre lang in der Wohnung gelebt hatte, während laufender Sanierungsarbeiten fristlos gekündigt und die Schlösser ausgewechselt. Als Begründung gab er an, dass sich der Mieter in herabwürdigender Weise über ihn geäußert habe. Er soll unter anderem gesagt haben, Löbel sei „als Vermieter moralisch, fachlich und charakterlich völlig ungeeignet“ und ein „Jungspund ohne Manieren“. Für diese Äußerungen lieferten die geladenen Zeugen aus Sicht der Gerichts allerdings keine Beweise. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mj)