Mannheim. Bereits Anfang dieses Jahres ist auf Initiative der EU der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft herabgesetzt worden – und zwar von 35 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) auf 23 mg/m3. Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aus Mannheim mitteilte, dürfe die durchschnittliche Konzentration zur Sicherheit von Mitarbeitern in einer Schicht nicht überschritten werden. Sonst seien Vergiftungen von Menschen möglich. Dieser Grenzwerte gelte zwar für alle Branchen, habe jedoch für Shisha-Bars besondere Brisanz, denn die glühende Kohle setze dort viel Kohlenmonoxid frei.
Zur Einhaltung des Grenzwertes müsse pro betriebene Wasserpfeife nun 200 anstatt 130 Kubikmeter Frischluft pro Stunde in den Gastraum zugeführt werden – das sei nach Angaben der GBN für viele Shisha-Bars „ein Ding der Unmöglichkeit“. Davon seien viele Shisha-Bars betroffen, daher habe die GBN Infos auch auf Türkisch und Arabisch herausgegeben.
Zur Minimierung von Gefahren gelte der Grundsatz: So wenig Kohle wie möglich verwenden. Ohne den Verlust an Rauchgenuss gebe als Alternative elektrisch betriebene Heizköpfe oder geprüfte Katalysatoren. Die elektrische Variante vermeide das giftige Kohlenmonoxid vollständig. Eine weitere Möglichkeit seien Shisha-Kaminaufsätze für nur ein Kohlenstück („One Cube“). Damit werde die giftige Freisetzung in den Raum um etwa zwei Drittel gemindert. Die beiden erstgenannten Möglichkeiten erlaubten Shisha-Genuss ohne besonders hohe Anforderungen an die Lüftung des Gastraums. Hier genüge schon eine gewöhnliche Gaststättenlüftung. Ansonsten müssten alle Räume einer Shisha-Bar sehr gut belüftet sein, damit das entstehende Kohlenmonoxid entweichen kann.
In einem Online-Treff am 11. Juli (14 bis 15 Uhr) will BGN-Lüftungsexperte Peter Rietschel zum Thema informieren. Eine Anmeldung ist hier möglich. (dls)