Aufgrund des vom Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigten Fundes eines mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins im Rhein-Neckar-Kreis gilt das gesamte Stadtgebiet Mannheim nun als „infizierte Zone.“ Die Stadt hat deshalb Maßnahmen veröffentlicht, um die Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. Diese treten ab Dienstag, 13. August, in Kraft. Für Hunde gilt Leinenpflicht, Radfahren und Reiten sind nur auf bestimmten Wegen erlaubt, es gilt Jagdverbot. Halter von Schweinen sind dazu aufgefordert, dem Veterinärdienst unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine, deren Nutzungsart sowie den Standort zu melden – genau wie verendete und erkrankte Schweine. Wichtig zu wissen ist, dass es in Mannheim bisher noch keinen bestätigten Fall von Schweinepest gibt und die Krankheit für Menschen oder andere Tiere ungefährlich ist.
Hier die Regeln aufgelistet:
- Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde im gesamten Gebiet der Stadt Mannheim. Die Regelungen zur Leinenpflicht nach der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim gelten davon unabhängig weiter.
- Das Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist untersagt.
- Für Jäger gilt Jagdverbot.
- Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim unverzüglich per E-Mail (veterinaerdienst@mannheim.de) unter Angabe des genauen Fundortes zu melden.
- Halter von Schweinen sind dazu aufgefordert, dem Veterinärdienst unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine, deren Nutzungsart sowie den Standort zu melden. Auch verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine in Privathaltung müssen unverzüglich gemeldet werden.