Mannheim. Eine Frau soll Ende November 2022 das Sauerstoffgerät einer Mitpatientin in einem Mannheimer Krankenhaus ausgeschaltet haben, um besser schlafen zu können. Wie das Landgericht Mannheim mitteilte, muss sich die Frau ab Freitag, 8. September 2023 (9 Uhr), vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet unter anderem: Verdacht des versuchten Mordes.
Weitere Termine sind:
11., 14., 27.,28., September, 4. und 5. Oktober 2023 (jeweils 9 Uhr).
So lautet die Anklage:
Die Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befindet, soll am 29.11.2022 in einem Krankenhaus in Mannheim gemeinsam mit einer älteren Mitpatientin in einem Krankenzimmer untergebracht gewesen sein. Die Mitpatientin der Angeklagten soll aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes und einer Coronaerkrankung auf die Beatmung durch ein Sauerstoffgerät angewiesen gewesen sein, wobei die Beatmung mit Hilfe einer Gesichtsmaske erfolgt sei.
Nachdem die Mitpatientin die Gesichtsmaske wiederholt selbst abgesetzt und das Pflegepersonal den entstandenen lauten Alarmton jeweils manuell abgestellt habe, soll die Angeklagte am Nachmittag des 29.11.2022 das Pflegepersonal gebeten haben, das Sauerstoffgerät oder den Alarm abzustellen. Dieses Ansinnen sei mit dem Hinweis, dass im Fall der Abschaltung des Gerätes die Mitpatientin versterben könne, zurückgewiesen worden.
Zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor der Durchführung einer Visite gegen 20 Uhr soll die Angeklagte das Sauerstoffgerät abgeschaltet haben, um weitere Störungen zu vermeiden. Bei der Visite sei das Abschalten des Gerätes bemerkt worden. Die Angeklagte habe gegenüber den Ärzten eingeräumt, das Gerät abgeschaltet zu haben, um schlafen zu können. Sie sei nochmals darauf hingewiesen worden, dass im Fall der Abschaltung des Gerätes Lebensgefahr für ihre Mitpatientin bestehe.
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 21 Uhr und 21.25 Uhr am gleichen Tag soll die Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Mitpatientin das Sauerstoffgerät erneut ausgeschaltet haben. Obwohl sie bemerkt habe, dass es deswegen zu einer erheblichen Atemstörung bei ihrer Mitpatientin gekommen sei, soll die Angeklagte weder das Atemgerät wieder angeschaltet noch das Pflegepersonal informiert haben. Das Abschalten des Gerätes sei schließlich gegen 21.25 Uhr entdeckt worden. Die Mitpatientin sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ansprechbar gewesen und habe auf die Intensivstation verlegt werden müssen.
Die Frau sei am 17.12.2022 im Krankenhaus aufgrund Multiorganversagens verstorben, wobei das Abschalten des Sauerstoffgerätes durch die Angeklagte hierfür allerdings nicht ursächlich gewesen sei. (dls)