Mannheim/Karlsruhe. Der Fall um einen im Mai 2022 bei einem Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz verstorbenen Mann wird neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Verurteilung eines beteiligten Polizisten wegen Körperverletzung im Amt aufgrund von festgestellten Rechtsfehlern zu Lasten des Angeklagten aufgehoben.
Das Landgericht Mannheim hatte den Oberkommissar Anfang März zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Nebenklägerin Revision ein, mit der sie eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge im Amt erstrebt, hieß es in einer Mitteilung des BGH am Donnerstag.
Der zweite am Einsatz beteiligte Polizist war im März freigesprochen worden. Die Kammer entschied damals, dass das Vorgehen der beiden angeklagten Polizisten im Wesentlichen gerechtfertigt war. Nach dem Urteil im März konnten die beiden 27-Jährigen im Dienst verbleiben. Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch eines der Beamten durch das zuständige Landgericht im August bestätigt.
Die Schwester des verstorbenen Mannes hatte die Urteile am Landgericht angefochten. Die Urteile seien zu mild gewesen. Das psychisch kranke Opfer litt an einer paranoiden Schizophrenie, hatte immer wieder Wahnvorstellungen und halluzinierte. Vor allem in den sozialen Medien waren die Clips und Aufzeichnungen von Überwachungskameras unzählige Male geteilt worden. Nach der Kontrolle war der 47-Jährige im Krankenhaus gestorben, einem Gutachten der Verteidigung zufolge durch einen Herzstillstand nach einem Kreislaufversagen.
Der BGH habe die Revision der Nebenklägerin als unbegründet erachtet, das Urteil jedoch aufgrund von zu Lasten des Angeklagten festgestellten Rechtsfehlern aufgehoben. Die Sache sei für eine neue Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden.
Der Fall hatte besonders in der Region für großes Aufsehen gesorgt und massive Kritik an der Vorgehensweise der Polizisten ausgelöst.
(dls/dpa)