Die Livemusikförderung der Stadt Mannheim geht in die dritte Runde. Wie es heißt, können sich Musikclubs, Konzertveranstalter und Spielstätten beim Kulturamt für eine Livemusikförderung bewerben. Antragsberechtigt sind all jene, die überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbieten, mindestens zehn Veranstaltungen mit Livemusik im Jahr durchgeführt haben und deren Besucherkapazität 1000 Personen nicht übersteigt. Als Bezugsjahr zählt pandemiebedingt nicht das Vorjahr, sondern 2019. Der Fördertopf enthält in diesem Jahr 30.000 Euro. Die Summe wird unter den Bewerberinnen und Bewerbern aufgeteilt. Die Antragsfrist ist der 31.03.2022.