Die Stadt Mannheim befürchtet nach einer Gerichtsentscheidung zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit massiven Problemen für die Kommunen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte der Stadt Mannheim nach deren Angaben vom Mittwoch aufgetragen, einer Familie einen anderen Kitaplatz bereitzustellen, weil diese die dreisprachige pädagogische Ausrichtung der zugewiesenen Einrichtung abgelehnt hatte. Die Eltern hätten angegeben, ihr Kind könne mit der Förderung von Deutsch, Englisch und Spanisch überfordert werden. Dass das Gericht dem folge, könne alle Kommunen im Land vor enorme Herausforderungen stellen und würde zu sozialen Ungleichheiten führen, unterstrich die Stadt. Denn dann könnten beispielsweise auch Eltern aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen einen Platz bei einem kirchlichen Träger, einer Kita mit besonderer Ausrichtung auf Sport, Sprachbildung oder mit reformpädagogischem Konzept einfordern oder ablehnen. Die Kommunen wären aus Sicht der Stadt Mannheim verpflichtet – zumindest für Eltern, die den Klageweg beschreiten und sich diesen leisten können – einen anderen Platz zu finden; und das, obwohl der Bedarf an Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren stärker gewachsen sei als die Kapazitäten. Im konkreten Fall entsprach nach Ansicht des VGH die angebotene Einrichtung eines freien Trägers mit ihrem Bildungsanspruch nicht den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Die Entscheidung ist nach Angaben der Stadt am 13. Dezember gefallen, die Begründung sei aber erst jetzt eingetroffen. Die Familie hatte auch die Höhe der Betreuungsgebühren moniert. Dieses Argument ließen die Mannheimer Richter mit Blick auf einen möglichen Erlass oder eine Übernahme der Kosten durch das Jugendamt nicht gelten. Weitere Voraussetzung für einen Kitaplatz ist, dass er in maximal 30 Minuten vom Wohnort aus erreichbar ist und einen Betreuungsumfang von sechs Stunden täglich bietet. Diese Kriterien hatte der der Familie ursprünglich angebotene Platz erfüllt. (lsw/mj)