Mannheim. Noch bis 1. Oktober haben Katzenhalter in Mannheim Zeit, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Denn dann tritt die vom Gemeinderat im März beschlossene Änderung der seit 22. Juni 2023 geltenden Katzenschutzverordnung in Kraft, teilte die Stadt mit.
Konkret bedeute das für alle, die eine Freigängerkatze halten, dass diese durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung gekennzeichnet sowie im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden muss. Die Verordnung sehe dann auch eine Kastrationspflicht vor.
Der Stadt Mannheim sei auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – beispielsweise durch die schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen Eingriff.
Kontrollen erfolgen anlassbezogen, kündigte die Stadt an, beispielsweise wenn Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen tierschutzrechtlicher Kontrollen. Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter ausfindig zu machen, könnr die Stadt die Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Sobald der Besitzer anschließend ausfindig gemacht wird, werden die angefallenen Kosten dort eingefordert, hieß es in einer Mitteilung.
(dls)