Mannheim. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushaltsplan der Stadt Mannheim für 2025/26 genehmigt, jedoch mit strikten Auflagen. Wie es heißt muss die Stadt aufgrund der finanziellen Herausforderungen, darunter Verluste des Universitätsklinikums und Kostensteigerungen beim Nationaltheater, bis Ende 2025 ein Konzept zur Wiederherstellung der gesetzlich geforderten Liquiditätsreserve vorlegen.
Ohne Maßnahmen müsste Mannheim ab 2026 Kassenkredite aufnehmen. Das Regierungspräsidium fordert Einsparungen bei Subventionen, eine Überprüfung städtischer Leistungen und eine Reduzierung der Standards bei Pflichtaufgaben.
„Schon im vergangenen Jahr haben wir einen breit angelegten verwaltungsinternen Prozess begonnen, um den städtischen Haushalt zu verbessern. Wir wollen uns wieder mehr auf die Kernaufgaben einer Stadt konzentrieren. Dabei werden wir prüfen, an welchen Stellen wir Leistungen über dem gesetzlichen Standard oder ohne gesetzliche Grundlage und ohne adäquate Gegenfinanzierung erbringen. Gerade in Zeiten knapper Kassen müssen diese auf ein Normalmaß reduziert werden“, erklärt Oberbürgermeister Christian Specht. „So können wir insgesamt die Zahl der städtischen Mitarbeitenden konstant halten und die nachhaltige Transformation der Stadt vorantreiben, obwohl uns weiter immer mehr Aufgaben von Bund und Land übertragen werden. Strikte Haushaltsdisziplin verbunden mit Aufgabenkritik ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, künftig die notwendigen Mittel für Investitionen wieder komplett aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften.“
Kämmerer und Bürgermeister Dr. Volker Proffen ergänzt: „Wir stehen vor einer großen Herausforderung und einem ambitionierten Zeitplan. Durch Organisationsbetrachtungen, Prozessoptimierung und stärkere Digitalisierung wollen wir nachhaltige Einsparungen generieren. Das Regierungspräsidium hat uns sehr klare Auflagen erteilt. Um diese zu erfüllen, bedarf es der Beiträge aller Dezernate, Dienststellen und Eigenbetriebe. Nur so können wir wieder die Mindestliquidität erreichen und unsere Stadt handlungsfähig halten.“
Das Regierungspräsidium genehmigte demnach in seinem Bescheid auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe mit Auflagen. Diese müssen laut Auflagen in den aktuellen Konsolidierungsprozess einbezogen werden.