Die Stadt Mannheim übernimmt künftig die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen wegen Corona-Absonderungen für ganz Baden-Württemberg. Bislang ist es die Verantwortung der vier Regierungspräsidien. Laut Infektionsschutzgesetz erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben. Seit dem 16. November haben nur noch Personen Anspruch, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, in Massenunterkünften und in Justizvollzugsanstalten arbeiten.