Mo, 16.12.2024 , 11:17 Uhr

Mannheim: Gemeinderat erkennt mit Beschluss Mietspiegel für 2025/26 an

Mannheim. Mit Beschluss des Gemeinderates ist der Mannheimer Mietspiegel 2025/ 2026 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt worden. Der Mietspiegel gilt seit dem 16. Dezember 2024 für die kommenden zwei Jahre, teilte die Stadt mit.

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut dem neuen Mietspiegel bei 9,19 Euro pro Quadratmeter – ein Anstieg von 8,4 Prozent gegenüber 2022, als der Durchschnittswert bei 8,48 Euro pro Quadratmeter lag.

„Die Entwicklung der Mieten bestätigt die hohe Nachfrage und damit den Bedarf von zusätzlichen Wohnungen entsprechend der wohnungspolitischen Strategie“, sagte der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer. Die Stadt benötige demnach mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr Wohnraum für Familien und mehr barrierefreien Wohnraum sowie im Hinblick auf den Klimawandel nachhaltiges Bauen und lebenswerte „durchgrünte Quartiere“.

Der Mietspiegel biete detaillierte Zu- und Abschläge, die besondere Merkmale wie Ausstattung und Lage berücksichtigen und Mietparteien durch Markttransparenz vor Konflikten schützen, hieß es weiter. Durch die Zu- und Abschläge werde sichergestellt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht nur die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelt, sondern auch individuelle Eigenschaften von Wohnungen und Häusern präzise einbezieht. Der qualifizierte Mannheimer Mietspiegel 2025/2026 wurde durch das ALP Institut für Stadtentwicklung und Wohnen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und mit den Beteiligten Haus & Grund sowie dem Mieterverein abgestimmt.

Der Mietspiegel 2025/2026 verdeutliche die Bedeutung der wohnungspolitischen Strategie Mannheims, da er die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum und erforderlichen Anpassungen an den Wohnungsmarkt aufzeige. Der qualifizierte Mietspiegel schütze und Mieter vor überhöhten Mietpreisen und gebe der Vermieterseite Orientierung bei wertgerechten Mietanpassungen. Insgesamt trägt er zur Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsverfahren bei.

Beim Mietspiegel 2025/ 2026 handelt es sich um die 26. Auflage seit 1973 und um eine Neuerstellung. Das bedeutet, dass sich neben der Basismiete auch die Zu- und Abschläge verändert haben. Diese sind Ergebnis der nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Untersuchung des Mietmarkts. Er ist für das gesamte Stadtgebiet gültig und liefert aktuelle und differenzierte Zahlen über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbestand in Mannheim.

Der Mietspiegel 2025/ 2026 spiegelt die Mieten zum Stichtag 1. Juli 2024 wider. Von 7 400 angeschriebenen Mietenden und Vermietenden, darunter auch die GBG, lag die verwertbare und mietspiegelrelevante Ergebnisstichprobe bei 2 864 Wohnungen – weniger als die Hälfte der Wohnungen wären für eine repräsentative Stichprobe bereits ausreichend gewesen, teilte die Stadt weiter mit.

So erhalten Sie Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2025/2026:

Alle Infos zum Mietspiegel 2025/2026 mit wichtigen Hinweisen und Informationen für die sachgerechte Anwendung gibt es hier. Dort findet sich auch der Mietspiegelrechner, der die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete online ermöglicht.

Der Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung berät bei Fragen zur Anwendung des Mannheimer Mietspiegels sowie zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“:

Telefon: 0621 293 7818
E-Mail: mietspiegel@mannheim.de

(dls)

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