Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in einem Mannheimer Pflegeheim ein. Die Behörde teilte mit, dass sich nach dem Tod von 13 Heimbewohnern im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruch kein hinreichender Tatverdacht einer Pflichtverletzung durch einen leitenden Heimmitarbeiter ergeben habe. Die Stadt Mannheim hatte im November 2021 Strafanzeige erstattet. Dabei ging es um ein Herbstfest im Heim, bei dem mehrere positiv getestete Bewohner teilgenommen haben sollen. (mho/dpa)