Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg erfolgreich gewesen: Der Verwaltungsgerichtshof monierte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung einen Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz. Der VGH verurteilte das Land dazu, das im Gesetz vorgesehene integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zu beschließen. Die konkreten Auswirkungen der Entscheidung waren zunächst jedoch unklar. Denn mit einem neuen Klima-Maßnahmen-Register will Baden-Württemberg ohnehin mehr Tempo beim Klimaschutz machen. Das Register soll öffentlich einsehbar sein und das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) ersetzen, das bisher alle fünf Jahre fortgeschrieben wurde. Das IEKK sollte Entscheidungsgrundlage der Regierung für das Erreichen der Klimaschutzziele sein. Es wurde laut VGH aber weder im Jahr 2020 noch danach beschlossen. Es gebe lediglich ein 2014 nach damaligen Vorschriften beschlossenes IEKK. Der Umweltverband hatte das Land im September 2021 aufgefordert, ein den Klimaschutzzielen genügendes IEKK zu beschließen und kurz darauf Klage erhoben. Aus Sicht von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ist das Urteil eine „schallende Ohrfeige“ für die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann angeführte Landesregierung. Er forderte effektive Sofortmaßnahmen, um Klimaschutzvorgaben einzuhalten. „Es ist ein hochgefährlicher Trend, dass festgeschriebene Klimaverpflichtungen und sogar eigene Gesetze von den Regierungen dreist ignoriert werden“, so Resch. Die Urteilsgründe lagen zunächst nicht vor. Eine Revision wurde nicht zugelassen; das Land kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. (lsw/mj)