Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe endeckten am Zollamt Mannheim in einem Paket, welches aus der Schweiz versandt wurde, sechs geschnitzte Figuren aus Elfenbein. Die Einfuhr von Elfenbein ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, ohne vorherige Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz, verboten. Eine solche Genehmigung konnte der Empfänger der Postsendung nicht vorlegen, so dass die Figuren beschlagnahmt wurden.
Neben der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen leistet das Hauptzollamt Karlsruhe auch präventive Maßnahme um den Menschen das Thema Artenschutz näher zu bringen und die Bevölkerung zu sensibilisieren, heißt es.