Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat einen Eilantrag gegen die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Tests von nicht-geimpften Personen abgewiesen. Er bezeichnet die entsprechende Verordnung als „aller Voraussicht nach rechtmäßig“. Eine Frau, die sich aufgrund von Vorerkrankungen und nach Rat ihrer Ärztin nicht impfen ließ, hielt die Pflicht zum Testnachweis für unverhältnismäßig. Außerdem sah sie ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, weil Geimpfte und Genesene sich ebenso mit COVID infizieren und andere anstecken könnten. Der VGH lehnte den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass die Vorlage eines negativen Tests grundsätzlich geeignet sei, Infektionen zu vermeiden. Außerdem seien auch Geimpfte und Genesene Einschränkungen unterworfen, beispielsweise der Maskenpflicht und bei der Erhebung von Daten zur Kontaktnachverfolgung.(Bild: Wikipedia/3268zauber – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0)