Die Linke-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut ist in der Türkei kurzzeitig festgenommen worden. „Erst in der Türkei am Flughafen habe ich erfahren, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kayseri gegen mich vorliegt“, schrieb Akbulut am Samstagabend auf der Plattform X (ehemals Twitter). „Bevor ich dazu aussagen musste, wurde die Akte innerhalb von wenigen Stunden gelöscht.“ Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über die Festnahme berichtet, die sich am 3. August ereignete. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es, der Vorfall sei dort bekannt. Die deutsche Botschaft in Ankara sowie das Konsulat in Antalya hätten mit der Abgeordneten in engstem Kontakt gestanden. „Die Bundesregierung hat sich nach Unterrichtung über die Festnahme auf verschiedenen Kanälen für sie eingesetzt.“
Hintergrund unklar
Der Hintergrund der Festnahme blieb zunächst offen. Das türkische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. Die baden-württembergische Politikerin dankte dem deutschen Außenministerium und schrieb, der Vorfall habe nochmals gezeigt, dass
es in der Türkei keine Gewaltenteilung gebe. „Keine Sorge: Durch den Haftbefehl lasse ich mich nicht einschüchtern.“ Akbulut sitzt seit 2017 im Bundestag, ihr Wahlkreis ist Mannheim. Sie ist in der Türkei geboren und hat nach eigenen Angaben einen kurdisch-alevitischen Hintergrund. Sie hat sich wiederholt kritisch über die türkische Regierung geäußert und setzt sich für eine Aufhebung des deutschen Betätigungsverbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK ein. Die PKK ist in der Türkei, aber auch in der EU als Terrororganisation eingestuft.
Auswärtiges Amt: Vorsicht ist geboten
Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinweisen zur Türkei, es gebe weiterhin Fälle, in denen Deutsche willkürlich festgenommen werden. „Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde“, schreibt das Ministerium. „Aufgrund des weit gefassten
Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen.“ (dpa/wg/Bild: goekay-akbulut.de)