Mannheim. Der Gemeinderat von Mannheim hat in seiner heutigen Sitzung eine Beherbergungssteuer beschlossen, die ab dem 1. März 2024 wirksam wird. Die Steuer beträgt 3,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises und gilt für alle Beherbergungseinrichtungen wie Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen. Mit einem sehr geringen Niveau im deutschlandweiten Vergleich beläuft sich die Steuer beispielsweise bei einem Doppelzimmer mit einem Netto-Übernachtungspreis von 80 Euro auf 2,80 Euro. Die Beherbergungseinrichtungen sind verpflichtet, die Steuer vom Gast einzuziehen und an die Stadt Mannheim abzuführen.