Nach dem Schuldspruch im Berufungsverfahren gegen eine Ärztin wegen des Ausstellens von mehr als 4000 falschen Maskenattesten hat auch die Staatsanwaltschaft Mannheim Revision eingelegt. Dies bestätigte eine Sprecherin am Montag. Das Landgericht Mannheim hatte die Frau vergangene Woche für schuldig befunden und folgte damit dem Urteil des Amtsgerichts Weinheim aus dem Januar 2023. Allerdings reduzierte das Berufungsgericht die Strafe maßgeblich auf zwei Jahre auf Bewährung. Zudem hob es das vorläufige Berufsverbot auf. Die Verteidigung hatte bereits vergangene Woche Revision eingelegt. Sie fordert weiter einen Freispruch. Die Verteidiger argumentieren unter anderem, dass für jedes einzelnes Attest nachgewiesen werden müsse, dass dieses falsch sei – dies sei aber nicht geschehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen die damals 59-jährige Ärztin verhängt. Zudem ordnete es an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden – die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen hatte, wie es damals hieß. Nach Angaben des Amtsgerichts hatten bundesweit Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt habe. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. «Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme», hieß es in einer Mitteilung. Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Anklagebehörde die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die Frau halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß es. (dpa)