Mannheim. Wegen Beihilfe zu millionenschwerem Onlinehandel-Betrug müssen sich eine Frau und zwei Männer vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Laut Anklage sollen sie dabei geholfen haben, mehr als 800 Menschen um insgesamt 5,1 Millionen Euro zu betrügen.
Sie sollen demnach Betreiber von Online-Plattformen, die auf Anlage-Betrug ausgerichtet waren, unter anderem mit der Eröffnung von Briefkastengesellschaften und Konten unterstützt haben. Zudem sollen sie Geldeingänge überwacht sowie Geld auch ins Ausland überwiesen haben, um es dem Zugriff Dritter zu entziehen. Die Anklage gegen die 42- bis 53-Jährigen lautet unter anderem auf Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in mehreren Fällen.
Die Taten sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen September 2018 und Juli 2020 begangen worden sein. Insgesamt verloren demnach 820 Menschen Geld. Die Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft.
Werbung mit angeblichen Empfehlungen von Prominenten
Wie beim Cyber-Trading-Fraud üblich seien mit Anzeigen unseriöse Handelsplattformen beworben worden, teilte das Gericht mit. Teil der Anzeigen seien irreführende Hinweise auf bekannte TV-Sendungen oder angebliche Empfehlungen durch Prominente gewesen. Nachdem Interessierte über die Handelsplattformen Kontakt aufgenommen hätten, sei ihnen bei einer Geldanlage hohe Renditen versprochen worden.
Nachdem die Geschädigten kleinere Beträge angelegt hätten, sei ihnen eine entsprechende Gewinnentwicklung ihrer angeblichen Online-Depots vorgespielt worden – was zu weiteren Investitionen führte. Um mögliche Rückforderungen zu vermeiden, seien etwa Hinweise auf angebliche Steuerzahlungen oder die Zahlung von Provisionen erfolgt. Insgesamt seien im Zeitraum der vorgeworfenen Taten zehn Briefkastengesellschaften gegründet worden, hieß es vor Prozessbeginn.
Das Landgericht hat für das Verfahren 20 Prozesstage angesetzt. Ein Urteil wird für Anfang März erwartet.
Plattformen professionell gestaltet
Das österreichische Bundeskriminalamt schreibt zu Cyber-Trading-Fraud: «Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt.» Die Plattformen seien sehr professionell gestaltet.
Um sich selbst zu schützen, empfiehlt die Behörde Folgendes:
– Im Internet recherchieren, ob es Warnungen oder Beschwerden zu Plattformen oder Gesellschaften gibt.
– Die Handelsplattform genauer anschauen: Ist auf der Internetseite ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt sich ein etwaiger Gesprächspartner Zeit, das Geschäftsmodell zu erklären?
– Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen – überprüfen, 11ob diese schlüssig und seriös sind.
– Sollten Anleger direkt nach einer Einzahlung kontaktiert und nachdrücklich mehr Geld von ihnen verlangt werden, sollten sie keinesfalls mehr zahlen.
– Zu beachten sei zudem: Kreditkartenzahlungen könnten teilweise bis zu drei Wochen storniert und die Zahlungen zurückgefordert werden.
Geschädigte sollten zudem in jeden Fall Anzeige erstatten, schreibt das Bundeskriminalamt in Wien. Dies könne den Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit helfen. (dpa/lsw)