Mit einer Änderung des Landesentwicklungsprogramms fördert Rheinland-Pfalz den Bau von Windkraftanlagen. Künftig muss der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen nur noch 900 statt bisher 1100 Meter betragen. In bestimmten Fällen könne er sogar auf 720 Meter verkürzt werden, teilte das Innenministerium in Mainz mit. Damit sei die Grundlage für einen kräftigen Ausbau der Windenergie geschaffen, heisst es. Durch die neuen Regelungen werden den Angaben zufolge über sieben Prozent der Landesfläche zusätzlich für Windenergieanlagen geöffnet. Mit Blick auf das Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibe es jedoch zunächst beim vollständigen Ausschluss von Windrädern. (mho/dpa)