Mo, 06.05.2024 , 13:30 Uhr

Ludwigshafen: Stadt startet Testphase - Gastronomen dürfen Gäste länger im Außenbereich bewirten

Ludwigshafen. Gastwirte in Ludwigshafen dürfen künftig ihre Gäste bis 23 Uhr im Außenbereich von Lokalen bewirten. Zuvor war das nur bis 22 Uhr möglich, teilte die Stadt Ludwigshafen mit. Voraussetzung hierfür sei, dass Gastronomen den notwendigen Genehmigungsbescheid bei der Stadtverwaltung beantragen.

Der Stadtrat hatte am Montag, 29. April 2024, einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung gestimmt, der testweise die Sperrzeiten für die Außenbestuhlung in der Gastronomie verlängert. Die Testphase endet am 31. Dezember 2024. Im vierten Quartal dieses Jahres werde die Regelung bewertet, sodass sie für das kommende Jahr gegebenenfalls angepasst werden kann, hieß es in einer Mitteilung.

Gastronomen, die von der nun möglichen Verlängerung der Sperrzeiten Gebrauch machen möchten, müssen für den Genehmigungsbescheid einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung Gaststätten, Lebensmittelüberwachung und Gesundheit des Bereichs Öffentliche Ordnung einreichen. Der Antrag sei an die E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de zu richten.

Die Genehmigungsbescheide erfolgen mit mehreren Auflagen, um die Anwohner in der Nähe von Gastronomiebetrieben mit verlängerten Sperrzeiten zu schützen. Die Auflagen sehen nach Angaben der Stadt beispielsweise vor, dass ab 22 Uhr Musikdarbietungen jeglicher Art, auch durch Übertragungen aus der Gaststätte, auf den Außenbewirtungsflächen einzustellen sind. Ebenso müssen ab diesem Zeitpunkt Fenster und Türen der Lokale geschlossen sein.

Die Abgabe von Speisen und Getränken im Außenbereich sei um 22.30 Uhr einzustellen, damit der Verzehr sowie das Zusammenstellen beziehungsweise Wegräumen des Mobiliars bis um 23 Uhr beendet und die Freifläche bis dahin geräumt ist.

Die Betreiber haben auch dafür zu sorgen, dass während des Betriebs jederzeit Personal erreichbar ist, um Beschwerden von Anwohnern entgegenzunehmen und sich darum zu kümmern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Auflagen könne ein Widerruf der Sperrzeitverlängerung für die Außenbestuhlung erfolgen. (dls)

Gastronomie ludwigshafen

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