Ludwigshafen. Ein Bauunternehmer aus Ludwigshafen hat einen Sozialversicherungsschaden von rund 650 000 Euro verursacht. Wie der Zoll mitteilte, habe der 56-jährige Unternehmer sogenannte Abdeckrechungen genutzt, um sein Handeln zu verschleiern.
Bei einer Prüfung von Geschäftsunterlagen bei dem Unternehmen in Ludwigshafen hatten sich nach Angaben des Zolls zahlreiche Anhaltspunkte ergeben, dass die dort tätigen Arbeitnehmer nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet waren. Daraufhin habe es umfassende Ermittlungen gegeben, darunter Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen und die Auswertung zahlreicher Daten.
Im Verlauf der Ermittlungen habe sich der Verdacht erhärtet, dass die Arbeitnehmer nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Um dies zu verschleiern, seien hierbei sogenannte Abdeckrechnungen genutzt worden. „Abdeckrechnungen sind fingierte Rechnungen, bei denen die besagte Leistung allerdings nicht erbracht wird, sondern mitunter die Schwarzlohnzahlung hierdurch buchhalterisch ‚abgedeckt‘ wird.“, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
Abschließend ergaben die über Jahre geführten Ermittlungen einen aufgedeckten Gesamtschaden in Höhe von etwa 650 000 Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und hinterzogener Lohnsteuer in Höhe von 150 000 Euro, hieß es weiter.
Der 56-jährige Bauunternehmer aus Ludwigshafen sei nun wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (pol/dls)