Gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal zu zehn Jahren Jugendstrafe gegen einen 21-Jährigen unter anderem wegen Mordes sind vonseiten der Verteidigung Revision und Haftbeschwerde eingelegt worden. Das teilte eine Justizsprecherin am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit sei der Richterspruch vom 22. April bezüglich der Jugendstrafe und des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung weiterhin nicht rechtskräftig. Der Mann soll unter anderem als 17-Jähriger im März 2020 ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt haben. In einer nicht öffentlichen erneuten Hauptverhandlung nach einer teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils befand das Gericht den Angeklagten vor einer Woche des Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen für schuldig. Es ordnete darüber hinaus den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung an. Das heißt, dass er nach Verbüßung der Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung nicht automatisch freikommen würde. Das Gericht teilte am Mittag mit, der Haftbeschwerde des Verurteilten werde „nicht abgeholfen“. Damit bleibt der Beschluss aufrechterhalten. Die Akten gehen jetzt an das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Beschwerde. Gestützt wird die Beschwerde demnach darauf, dass nicht mit der erforderlichen Verhandlungsdichte verhandelt worden sei – insbesondere mit Blick auf die mittlerweile vier Jahre andauernde Untersuchungshaft. (lrs/mj) Foto: Archiv