Stuttgart / Ludwigshafen. Nach der Flucht eines Häftlings bei einem Arztbesuch außerhalb des Mannheimer Gefängnisses sind weitere Details bekannt geworden. Der Mann hatte am Donnerstag einen Arztbesuch im Klinikum der Nachbarstadt Ludwigshafen zur Flucht genutzt. Von ihm fehlte am Samstag ebenso jede Spur wie von einem weiteren Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, der bereits Ende Oktober bei einer sogenannten Ausführung an einen Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim getürmt war.
Der noch flüchtige Mannheimer Gefangene sei von zwei Bediensteten zu seinem Termin beim Kieferorthopäden begleitet worden, teilte das Stuttgarter Justizministerium am Samstag mit. Als er nach der Behandlung zum Transportauto zurückgebracht wurde, sei er sowohl mit Handfesseln als auch an einen Bediensteten gefesselt gewesen. «In der geöffneten Tür des Fahrzeugs ist die Fesselung an den Bediensteten gelöst worden, damit der Gefangene in das Fahrzeug einsteigen konnte», teilte das Ministerium weiter mit.
In diesem Moment habe sich der 25 Jahre alte Häftling losgerissen, zeitgleich habe sich – wohl nicht erkennbar – von hinten ein Kumpan auf einem Motorroller genähert. «Der Bedienstete, an den der Gefangene gefesselt war, ist dem flüchtigen Gefangenen sofort gefolgt, als der Fahrer des Rollers eine Schusswaffe aus geringer Entfernung auf den Beamten richtete», sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Während der noch mit Handschellen gefesselte Gefangene auf den hinteren Sitz des Rollers sprang und den Beamten warnte, näher zu kommen, schoss der Rollerfahrer in die Luft. Von beiden Männern fehlte am Samstag noch jede Spur.
Der Mann war im Oktober 2022 vom Landgericht Mannheim unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Es ist die zweite Flucht eines Häftlings aus Baden-Württemberg in Rheinland-Pfalz innerhalb weniger Wochen. Ein Gefangener der JVA Bruchsal war am 30. Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee in Germersheim entkommen und hatte dabei seine Fußfessel mithilfe eines Werkzeugs geknackt. Er war 2012 vom Landgericht Karlsruhe zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er einen Mann erwürgt hatte. Der Mann befindet sich ebenfalls weiter auf der Flucht.
Das baden-württembergische Justizministerium hat inzwischen die Vorgaben für Ausführungen per Erlass verschärft.