Im Fall einer in Ludwigshafen getöteten 18-Jährigen hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines 19-Jährigen wegen Mordes bestätigt. Der Strafsenat habe die Revision des Angeklagten überwiegend verworfen, weil das Urteil im Schuld- und im Strafausspruch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe, teilte der BGH mit. Trotzdem wird der Fall in Teilen erneut vor das Landgericht Frankenthal gehen.
Denn die Staatsanwaltschaft hatte auch Revision eingelegt – weil der Angeklagte in einem von mehreren Fällen vom Vorwurf einer Vergewaltigung freigesprochen worden war. Dem folgte der BGH. «Über den Vorwurf der Vergewaltigung, die Straffrage und die Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung muss daher neu verhandelt und entschieden werden», erklärten die Richter. Es wird also eine neue Strafe geben.
Der 19-Jährige war im vergangenen Jahr wegen Mordes und Vergewaltigung vom Landgericht zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hat er als 17-Jähriger 2020 ein 18-jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder sexuell. Vom Vorwurf der Vergewaltigung eines dritten Mädchens wurde er freigesprochen. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war, blieb er in Untersuchungshaft.
Die Verteidigung legte Haftbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht hob im Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte. Die Freilassung schlug hohe Wellen. Im November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr dann erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Er sitzt in U-Haft. (dpa/lrp)