Die Stadt Ludwigshafen muss keinen Schadensersatz an einen Autobesitzer zahlen, dessen geparktes Fahrzeug während eines Sturmes von einem herabstürzenden Ast beschädigt wurde. Der Kläger monierte, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Das sah das Landgericht Frankenthal anders. Die Richterin machte den Angaben zufolge in ihrem Urteil klar, dass jeder Baum an einer Straße eine mögliche Gefahr darstellen könne. Es sei unmöglich, den Verkehr völlig risikolos zu gestalten. Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass besagter Baum wenige Wochen zuvor kontrolliert worden sei. Danach sei festgestelltes Totholz entfernt worden. Weitere Maßnahmen sah die Kammer als nicht notwendig an. (mho)