Die Abschiebung einer Familie aus Ludwigshafen ohne ihren Sohn war rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil festgestellt. Damit bestätigte das Gericht ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt. Die Stadt Ludwigshafen hatte die Familie im März nach Armenien abgeschoben, weil ihr Asylantrag abgelehnt worden war. Der 16-jährige Sohn war in diesem Zusammenhang untergetaucht. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Familie nicht gleichzeitig abgeschoben werden muss. Die vorübergehende Trennung der Familie durften die Behörden in Kauf nehmen.