Lorsch. Aktuell sind 933 Hunde in Lorsch angemeldet – oder doch mehr? Dieser Frage will die Stadt in den kommenden Wochen auf den Grund gehen und hat verstärkte Kontrollen der Hundesteuerpflicht angekündigt. 933 Hunde seien offiziell angemeldet, es sei davon auszugehen, dass die Dunkelziffer an nicht registrierten Hunden hoch ist.
Wer im Stadtgebiet Lorsch einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, habe gewisse Pflichten zu erfüllen. Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Lorsch sei es dringend erforderlich, dass Halter ihren Hund innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Hunderasse beim Steueramt anmelden. Leider werde das oft versäumt und auch nicht nachgeholt. Dabei dürfte vielen Hundehaltern nicht bewusst sein, dass es sich bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Und dies könne mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Für den ersten Hund beträgt die Steuer 84 Euro, für den zweiten 120 Euro und für jeden weiteren Hund 144 Euro. Mit einem Hundeführerschein könne die Steuer um 24 Euro ermäßigt werden.
Bei der Stadtverwaltung erhalten Halter eine Hundemarke, die beim Ausführen des Hundes am Halsband mitzuführen ist. Sie dient zum einen als Nachweis, dass der Hund bei der Stadt angemeldet ist, zum anderen könne über sie schnell und einfach der Halter eines entlaufenen Hundes ermittelt werden.
Die Kontrollen sieht die Stadt als notwendig an, auch im Sinne der Halter, die ordnungsgemäß ihre Hundesteuer bezahlen. Allen Hundebesitzern, die ihren Hund bislang nicht angemeldet haben, wird geraten, dies umgehend nachzuholen.
Die Anmeldung kann über ein Formular der Stadt Lorsch unter www.lorsch.de oder direkt vor Ort beim Steueramt erfolgen.
Fragen zur Anmeldung beantwortet die Stadt unter der Rufnummer 06251 5967110. (dls)