Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Welche Erkenntnisse kommen am vorerst letzten Verhandlungstag ans Licht?
Landau (dpa) – Mehr als ein Jahr nach der Flucht eines Häftlings bei einem bewachten Ausgang setzt das Amtsgericht Landau in der Pfalz am Montag (9.00 Uhr) den Prozess gegen einen mutmaßlichen Komplizen fort. Erwartet werden weitere Zeugenaussagen zu dem Fall im Oktober 2023. Es ist der vorerst letzte Verhandlungstag – vom Verlauf hängt ab, ob für Plädoyers und Urteil ein weiterer Termin anberaumt wird.
Die Flucht des Häftlings der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden-Württemberg) während eines Treffens mit Frau und Kindern hatte für Aufsehen gesorgt. Der Mann war trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten bei einem Ausgang in Germersheim (Rheinland-Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen. Zielfahnder nahmen den verurteilten Mörder erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest.
Als mutmaßlicher Fluchthelfer steht ein 46 Jahre alter Angeklagter vor Gericht. Ihm werden Gefangenenbefreiung und Vollstreckungsvereitelung vorgeworfen. So soll er den 45 Jahre alten Entflohenen in seinem Auto nach Tschechien und Polen gebracht haben. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft. Der Beschuldigte aus dem Kreis Germersheim weist die Vorwürfe vehement zurück.