In der Pfalz sollten Ermittlungen zufolge womöglich Schüler attackiert werden. Die Behörden sprechen von «mehreren zum Teil unkonkreten Vorüberlegungen». Im Zentrum steht ein 16-Jähriger.
Gegen den Jugendlichen, der sich seit Dezember in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung befinde, sei ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls erlassen worden, hieß es.
Es würden «dringende Gründe» für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich gewesen sei – und auch dafür, dass in einem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werde, hieß es. (dpa)