Landau. Ein 35-jähriger Straftäter ist am vergangenen Freitag aus der Haft entlassen – und weniger als eine Woche später in seinen Wohnräumen wieder in Gewahrsam genommen worden. Er habe sich einem Polizisten gegenüber an diesem Donnerstagmittag aggressiv und beleidigend gezeigt – außerdem sei er stark betrunken gewesen und habe Drohungen ausgesprochen. Der Mann wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht, teilten die Beamten weiter mit.
Der 35-Jährige ist der Polizei unter anderem wegen Körperverletzungen und Raub bekannt. Da nicht auszuschließen war, dass der Mann nach seiner Entlassung erneut straffällig werden könnte, wurden auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes „gefahrenabwehrende Maßnahmen“ beschlossen, hieß es in einer Mitteilung.
Darüber hinaus seien in einem gerichtlichen Führungsaufsichtsbeschluss Weisungen festgelegt worden, die der Gefahrenabwehr dienen und von dem Betroffenen zu befolgen sind.
Noch während der Haft wurde bei dem 35-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt von Polizeikräften eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt und auch unmittelbar am Tag der Haftentlassung. Dadurch sollen Personen durch eine gezielte Ansprache von der Begehung von Straftaten oder „gefahrenverursachenden Handlungen“ abgehalten werden. Ebenso wurde der Mann erkennungsdienstlich behandelt und wurde seit der Haftentlassung engmaschig täglich von Polizeikräften kontrolliert.
Polizeikräfte werden den Mann auch nach einer Entlassung aus der Klinik weiterhin engmaschig überprüfen, hieß es weiter. Darüber hinaus stehe die Polizei in engem Kontakt mit allen beteiligten Behörden und prüfe fortlaufend alle rechtlich möglichen Schritte.
Die Verbandsgemeinde Landau-Land musste den straffälligen, abgelehnten Asylbewerber erneut vorläufig unterbringen. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch mit – mit dem Hinweis, dass dem Antrag des Asylbewerbers auf Gewährung einer Unterkunft durch Einweisung in eine Obdachloseneinrichtung stattgegeben worden sei.
Bei dem Mann handelt es sich um einen Somalier, der sich seit mehr als zehn Jahren in Deutschland aufhält. 2019 wurde sein Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung angedroht, 2023 wurde er wegen mehrerer Straftaten zu einer Haftstrafe verurteilt, die jetzt auslief. Der Mann sei nicht in der Lage, in zumutbarer Zeit eine Unterkunft zu finden und damit die Gefahr (für Leib und Leben) selbst zu beseitigen, so das Verwaltungsgericht Neustadt.
Es handele sich zwar um einen sogenannten Intensivtäter mit äußerst negativer Sozialprognose, der auch von der JVA Frankenthal als gefährlich eingestuft werde. Dennoch dürfte ihm die Verbandsgemeinde die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft nicht verweigern. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zulässig.
Wegen des Falls hatte sich die südpfälzische CDU-Politikerin Christine Schneider und ihr Parteikollege Thomas Gebhart an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gewandt. „Die Gemeinde und die Bevölkerung werden mit der Unterbringung straffällig gewordener Flüchtlinge und ihren Ängsten alleine gelassen“, hatten sie betont. „Die Menschen vor Ort haben ein Recht auf ein Einschreiten durch Bund und Land – bevor etwas passiert.“
Die Polizei bittet darum, sich in diesem Zusammenhang sich nicht an der Verbreitung von Gerüchten zu beteiligen. Spekulativen Informationen sollten nicht über soziale Netzwerke geteilt werden. (pol/dls/dpa)