Di, 04.06.2024 , 07:49 Uhr

Landau: Ehepaar nach Tod von schwerkranker Tochter freigesprochen

Eine 41 Jahre alte Frau stirbt schwer krank – hat fahrlässiges Handeln ihrer Familie dazu beigetragen? Das sollte ein Prozess klären.

Landau. Im Fall einer schwer erkrankten und schließlich verstorbenen 41-Jährigen sind der Vater und die Stiefmutter der Frau vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das teilte das Landgericht Landau in der Pfalz am Montag mit. Die Angeklagten im Alter von 73 und 51 Jahren hätten den tödlichen Ausgang der Krankheit ihrer Tochter nicht voraussehen können oder diesen gar für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, hieß es zur Begründung.

Dem Ehepaar aus Vollmersweiler (Kreis Germersheim) war unter anderem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden. Der Vorwurf: Die beiden sollen ihre psychisch und körperlich schwer kranke Tochter zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 nicht ausreichend versorgt haben, sodass sie an Entkräftung und Erkrankungen gestorben sei. Dem Landwirt war zudem vorgeworfen worden, seine Tochter einige Male an ihr Bett gebunden zu haben. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass er seine Tochter zum Schutz vor Selbstverletzungen gefesselt habe, hieß es am Montag vom Gericht. Zudem habe die Tochter ärztliche Hilfe konsequent abgelehnt, diese sei aber erforderlich gewesen, um die Fixierung zu verhindern.

Im Prozess hatte ein Sachverständiger gesagt, die 41-Jährige sei zum Todeszeitpunkt ausgezehrt und abgemagert gewesen. Bei der Obduktion wurden demnach eine Oberschenkel- und Venenthrombose sowie eine Lungenembolie, eine eitrige Bronchitis und Flüssigkeitsmangel festgestellt. Die Frau wog zum Todeszeitpunkt etwa 45 Kilogramm bei einer Körpergröße von rund 1,60 Meter. «Am Tag vorher hätte ein Arzt vermutlich noch helfen können, am Sterbetag möglicherweise noch», hatte der Experte gesagt.

In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, Vater und Stiefmutter hätten sich zwar um die Tochter gekümmert, ihnen hätte aber bewusst sein müssen, dass sie sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinde. Der Staatsanwaltschaft zufolge war es einige Monate vor dem Tod der Frau zu «psychischen Auffälligkeiten» gekommen. Die Behörde geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass sie keine ärztliche Behandlung gewollt habe.

«Die Sachverhaltsaufklärung in dem Verfahren war schwierig und maßgeblich dadurch geprägt, dass sich die Vorfälle im engsten Familienkreis zugetragen haben», teilte das Gericht mit. Wer zur Aufklärung hätte beitragen können, habe im Prozess geschwiegen und vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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