Im Prozess um das Bekleben von Schildern und anderen Flächen mit selbst gefertigten Aushängen hat das Landgericht Landau die Berufung eines sogenannten Wildplakatierers verworfen. Es bleibe bei der Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung, teilte ein Justizsprecher am Montag in der pfälzischen Stadt mit. Der Angeklagte klebt seit Jahren in Landau selbst gebastelte Plakate an Wände und insbesondere Verkehrsschilder. Auf ihnen verbreite er «wirre Verschwörungstheorien und heftige Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens», teilte das Gericht mit. Der Mann war unter anderem wegen Sachbeschädigung und Beleidigung verurteilt worden. (dpa)