Lambsheim. Veterinäramt, Polizei, Ordnungsbehörde und die Tierrettung Rhein-Neckar haben am Dienstagnachmittag die Haltung von Kangals im Gebiet Am Kappenacker in Lambsheim beendet. Wir der Rhein-Pfalz-Kreis auf Anfrage mitteilte, wurden drei Rüden und eine Hündin mit Welpen beschlagnahmt und tierschutzgerecht untergebracht. Auslöser für die „tierschutzrechtliche Wegnahme“ seien akute Mängel in der Tierhaltung gewesen, die sich zugespitzt hatten. Den Tieren gehe es den Umständen entsprechend gut. Nähere Angaben zum Ort der Unterbringung seien zum Schutz der Tiere und ihrer Betreuer nicht möglich, hieß es in einer Mitteilung. Der Kreis prüfe weitere Schritte, hieß es weiter.
Ein anonymer Anwohner hatte mitgeteilt, dass mehrere Hunde und acht Welpen am Dienstag mitgenommen wurden. Die Welpen seien erst vor wenigen Tagen auf die Welt gekommen und der Halter habe sich kaum blicken lassen. Ein Anwohner berichtete von mehreren Polizeiautos, die den Einsatz unterstützten.
Im Januar wurden auf zwei Grundstücken in dem Gebiet Am Kappenacker mehr als 250 Haustiere gerettet (wir berichteten). Darunter Schweine, Schafe, Kaninchen und Vögel aller Art. Auf einem Grundstück waren Kangals in einem Zwinger untergebracht. Die Hunde waren in der Vergangenheit mehrfach ausgebrochen: Ein Hund verletzte im Oktober eine Frau sowie einen weiteren Hund, im Februar waren Passanten gezwungen, sich in einem Auto vor einem Kangal zu schützen. Ebenfalls wurden auf den Grundstücken zahlreiche Schwarzbauten errichtet.
Anwohner standen seit Jahren in Kontakt mit den Zuständigen, doch es sei lange nichts passiert, wurde RNF.de berichtet. Der Kreis kündigte in einer Mitteilung von Februar an, gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Lambsheim / Heßheim gegen die Schwarzbauten vorzugehen und die weiteren Umstände der Tierhaltung zu prüfen.
Wie der Kreis auf Anfrage mitteilte, sei nun gegenüber dem Hundehalter eine Baueinstellung verfügt worden. Nachdem die Hunde untergebracht sind, werde aktuell eine Beseitigungsverfügung vorbereitet. Soweit der Verfügung nicht nachgekommen werde und andere Zwangsmittel nicht zum Ziel führten, kündigte die Kreisverwaltung an, die Anlagen gegebenenfalls beseitigen zu lassen. Auch in anderen Fällen wolle der Kreis die Beseitigung der Bauten anordnen. (dls)