Koblenz. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. Konkret ging es um mehrere Aussagen Dreyers mit Bezug zur AfD Anfang 2024, unter anderem einem Aufruf zur Demonstration gegen rechts. (dpa)