Im Verfahren um den Doppelmord an ihren beiden Söhnen hat der Rechtsanwalt der Mutter aus Hockenheim Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Mannheim mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll das Urteil nun also auf Rechtsfehler hin überprüfen. Das Landgericht hatte die Frau kurz vor Weihnachten zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen zweifachen heimtückischen Mordes verurteilt. Die 44-Jährige hatte nach Überzeugung der Strafkammer am Karsamstag ihre sieben und neun Jahre alten Kinder betäubt und ermordet. Am folgenden Tag schrieb die Deutsche der Polizei in einer E-Mail, dass sie etwas Schlimmes getan habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14,5 Jahren gefordert, der Verteidiger auf eine Höchststrafe von zwölf Jahren Haft plädiert. Darüber hinaus beantragte der Rechtsanwalt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Strafmildernd wirkte sich laut dem Vorsitzenden Richter aus, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erheblich vermindert schuldfähig war. Laut einem psychiatrischen Gutachter hat die Frau in Folge einer Hirnblutung eine Persönlichkeitsstörung entwickelt, die Steuerungsfähigkeit sei beeinträchtigt. Auf die Einsichtsfähigkeit habe die Störung aber keinen Einfluss. Der Fachmann hatte sich gegen die Unterbringung in einer Psychiatrie ausgesprochen. (dpa)