Sa, 16.11.2024 , 09:34 Uhr

Ketsch: AfD will künftig Parteitage mit Delegierten ermöglichen

Die Südwest-AfD will Parteitage im Land künftig geordneter gestalten und dafür grundsätzliche Änderungen an ihrer Satzung vornehmen. Auf dem Landesparteitag am Samstag in Ketsch im Rhein-Neckar-Kreis wollen die Mitglieder darüber abstimmen, inwieweit sich künftig Versammlungen des Landesverbands mit Delegierten statt mit einfachen Mitgliedern durchführen lassen. Es soll eine Wahlmöglichkeit gegeben werden, sagte der Co Vorsitzende Markus Frohnmaier im Vorfeld der dpa. Der Vorstand hätte laut dem Antrag künftig die Möglichkeit, per Beschluss einen Parteitag auch als Delegiertenparteitag durchzuführen – so wie es andere Parteien auch tun. Das könnte etwa aufgrund der Kassenlage nötig sein, so Frohnmaier. „Wenn man in einem Wahljahr bis zu drei oder vier Nominierungsparteitage machen muss, etwa zur Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl, dann kostet das sehr viel Geld.“ Ein Parteitag koste im Schnitt 200.000 Euro. „Das ist Geld, das man in Wahlkampf investieren könnte.“ Mitgliederparteitage sollen aber auch weiterhin möglich sein, so Frohnmaier.

Geht der Antrag durch, dürften die Versammlungen künftig auch geordneter verlaufen. Die AfD führt im Südwesten bislang nicht Delegierten-, sondern Mitgliederparteitage durch. Jedes Parteimitglied kann teilnehmen und mitstimmen. Dabei ist stets völlig unklar, wie viele anreisen und welchen Lagern sie angehören. Sowohl mit Blick auf die Organisation als auch auf die Mehrheitsverhältnisse herrscht Unberechenbarkeit. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu chaotischen Szenen auf Parteitagen der Südwest-AfD.

Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Thema auf dem Parteitag dürfte auch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz im Land sein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte erst vor kurzem entschieden, dass der Verfassungsschutz den Landesverband bis auf weiteres als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Damit wies er eine Beschwerde der AfD gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Eilverfahren zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt „im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren zurückwies. Diese Entscheidung bestätigte nun der VGH. Das Hauptsacheverfahren ist weiter am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig und ruht derzeit. Ob es wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Dies müsste eine der beiden Parteien beantragen. AfD-Landeschef Frohmaier sagte, man prüfe das. (dpa/mj)

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