Karlsruhe/Heidelberg/Mannheim/Baden-Baden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Samstag im gesamten Bundesgebiet Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug, teilte der Zoll am Dienstag mit.
Beim Hauptzollamt Karlsruhe, das auch für die Städte Mannheim und Heidelberg zuständig ist, waren 97 Beschäftigte im Einsatz. Dabei wurden 188 Personen befragt und 34 Geschäftsunterlagen geprüft. Insgesamt leiteten die Beamten 17 Strafverfahren und 58 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nach Zollangaben umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde. (pol/dls)