Karlsruhe/Rhein-Neckar. Etwa 130 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Karlsruhe haben am Dienstag Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen überprüft – auch in der Rhein-Neckar-Region. Kräfte der Polizei und des Bundesamts für Logistik waren an dem Einsatz beteiligt, teilte der Zoll mit.
Bei der Überprüfung wurden 191 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, vor Ort ergaben sich in 48 Fällen Anhaltspunkte, die nun weiterführende Ermittlungen nach sich ziehen. Hierbei werden unter anderem die erhobenen Arbeitnehmerdaten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen, um etwaige Unstimmigkeiten zu klären.
101 Personen wurden in Heidelberg befragt. Insgesamt wurden fünf Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen eines Sofortmeldepflichtverstoßes und der Beschäftigung beziehungsweise der Arbeitsaufnahme ohne gültigen Aufenthaltstitel, der zur Arbeitsaufnahme berechtigt, eingeleitet. Bei einer Kontrolle sei außerdem ein Arbeitnehmer aufgefallen, der keinerlei Ausweispapiere oder andere Dokumente, aus denen sich seine Identität hätte ableiten lassen, mitführte und zudem bei der Personenbefragung einen falschen Namen angab. Nach Klärung seiner Identität gemeinsam mit der Polizei habe sich herausgestellt, dass sich die Person legal im Bundesgebiet aufhält, einer Beschäftigung nachgehen darf und durch den Arbeitgeber auch korrekt zur Sozialversicherung anmeldet wurde. Seitens der Polizei lag ebenfalls nichts gegen den Mann vor. Dennoch wurde aufgrund seines Verhaltens ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtmitwirkung bei einer Prüfung und des Nichtmitführens von Ausweispapieren in einer mitführungspflichtigen Branche gegen die Person eingeleitet.
In Ludwigshafen befragte der Zoll 14 Personen und leitete vier Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen eines Sofortmeldepflichtverstoßes und der Beschäftigung beziehungsweise der Arbeitsaufnahme ohne gültigen Aufenthaltstitel, welcher zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
In Karlsruhe wurden 46 Personen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüft – Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet.
Im Bereich Rastatt wurden 30 Personen wurden befragt. Vor Ort wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.
„Unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig regelmäßig branchenspezifische Prüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten“, erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Dies sei ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. (pol/dls)