Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Deutschland eine Schutzpflicht für Menschen im Jemen hat, wenn die USA dort unter Nutzung der pfälzischen US-Air-Base Ramstein bewaffnete Drohnen einsetzt. Der Zweite Senat wolle sich dabei auch mit Fragen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte befassen, erklärte die Vorsitzende Richterin, Doris König, bei der Verhandlung in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Konkret geht es um eine Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitischen Staatsangehörigen, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohnenangriff in ihrem Heimatort getötet wurden. Seit mehr als zehn Jahren gehen sie an deutschen Gerichten gegen die Drohneneinsätze der USA vor. Sie kritisieren unter anderem, dass die Bundesregierung ihre Schutzpflicht verletze, die auch für im Ausland befindliche Ausländer gelte. (Az. 2 BvR 508/21)
Ramstein habe eine zentrale Funktion bei den Drohneneinsätzen, weil die Daten über die Air Base liefen und dort ausgewertet würden, erklärte Rechtsanwalt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). «Ohne Ramstein könnten die Drohnenüberflüge in der Zahl gar nicht stattfinden.» Der Verein unterstützt die Beschwerdeführer im Verfahren. Sie fordern von der Bundesregierung, mit geeigneten Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts bei den US-Drohnenflügen hinzuwirken.
Die Bundesregierung hingegen sieht keine extraterritoriale Schutzpflicht Deutschlands gegenüber Ausländern im Ausland. Man habe von den USA wiederholt die Versicherung eingeholt, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus in keiner Weise gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhalten. (dpa)