Der Mannheimer Pop-Sänger Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Einer Rednerin, die Naidoo als Antisemiten und mit einem Bein bei den Reichsbürgern bezeichnete, seien diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden. Die Verfassungsbeschwerde der Frau hatte damit Erfolg. Zuvor hatten Gerichte in Regensburg und Nürnberg die Behauptung verboten. Sie beeinträchtige Naidoos Würde und sei nicht hinreichend belegt Diese Urteile sind nach Ansicht der Karlsruher Richter in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. (mho/dpa)