Karlsruhe/Ludwigshafen. Vier Jahre war ein 46-jährige Fahrer eines Transportunternehmens aus der Vorderpfalz scheinselbstständig – dadurch wurden nach Angaben des Zolls Karlsruhe Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 57 000 Euro nicht abgeführt. Gegen den 48-jährigen Inhaber der Firma wurde Strafbefehl erlassen – ihm wurde eine Geldstrafe auferlegt.
Ermittlungen des Ludwigshafener Zolls ergaben, dass bei einem in der Vorderpfalz ansässigen Transportunternehmens über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ein angeblich selbstständiger Fahrer nachweislich bei der Firma beschäftigt und somit scheinselbstständig war.
„Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass vermeintlich selbstständig tätige Personen tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitgeber tätig sind und demnach bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätten angemeldet werden müssen“, erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Insgesamt sei dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von mehr als 57 000 Euro entgangen. Kürzlich sei ein Strafbefehl gegen den 48-jährigen Inhaber des Unternehmens rechtskräftig geworden. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 100 Euro – insgesamt 15 000 Euro – auferlegt.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten nach Angaben des Zolls dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Mehr als 8 600 Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. (pol/dls)