Karlsruhe/Landau. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Landau/Pfalz von 2023 wegen eines Autounfalls mit zwei Toten und einem Schwerverletzten teilweise aufgehoben. Der Fahrer war wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens 2019 mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der BGH verwies den Fall zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Gerichts.
Der Unfall hatte sich seinerzeit zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg) ereignet.
Der Unfall hatte sich im Juli 2019 auf der B44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen ereignet. Der Staatsanwaltschaft zufolge war der Wagen auf nasser Straße mit 180 statt der erlaubten 90 Stundenkilometer unterwegs, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Dabei kamen zwei junge Männer aus Bobenheim-Roxheim (Rheinland-Pfalz) ums Leben, ein dritter Mann wurde lebensgefährlich verletzt.
Auf die Revision des Angeklagten urteilte der BGH nun unter anderem, der Schuldspruch halte rechtlicher Nachprüfung auf die Sachrüge nicht stand. So genüge die Beweiswürdigung des Landgerichts «zur inneren Tatseite» in mehrfacher Hinsicht nicht den rechtlichen Anforderungen. (dpa/ksc)